Ab Dienstag, dem 1. Februar 2022 wird gemäß Artikel 9 bis des Gesetzesdekrets vom 22. April 2021, n. 52, mit Änderungen zum Gesetz vom 17. Juni 2021, n. 87 Buchstabe a) des Gesetzesdekrets vom 7. Januar 2022, n. 1 verordnet, dass der Zugang zu den öffentlichen Ämtern nur nach Vorweisen der grünen Bescheinigung (3G: geimpft, genesen oder negativ getestet) im digitalen Format oder auf Papier erlaubt ist. Die neuen Bestimmungen werden bis zum 31. März 2022 in Kraft bleiben. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Das zur Kontrolle befugte Personal wird durch die vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete App “VerificaC19” die Gültigkeit der vorgezeigten Bescheinigung überprüfen. Obligatorisch bleiben Maskentragen für über 6-Jährige, Körpertemperaturmessung und Händedesinfektion für den Zutritt. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 22.
April 2021, n. 52, mit Änderungen zum Gesetz vom 17. Juni 2021, n. 87, wird der Green Pass “Basis” ausgestellt, um eine der folgenden Bedingungen zu bescheinigen:
a) erfolgte Impfung gegen SARS-CoV-2 am Ende des vorgeschriebenen Zyklus;
b) Genesung von COVID-19 bei gleichzeitiger Aufhebung der vorgeschriebenen Isolierung nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß den in den Rundschreiben des Gesundheitsministeriums festgelegten Kriterien;
c) Durchführung eines Antigen-Schnelltests oder eines molekularen Tests, mit negativem Ergebnis für das SARS-CoV-2-Virus.
Keine grüne Bescheinigung ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Sicherheitserfordernisse, für welche der Zugang zu den öffentlich zugänglichen Büros der Polizeidienste und der örtlichen Polizei gewährt wird, um die Ausübung der wesentlichen institutionellen Tätigkeiten sowie die Prävention und die Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten;
- Justizerfordernisse, für welche der Zugang zu den Justiz
- und Sozialämtern ausschließlich für unaufschiebbare und dringende Anzeigen von Opfern von Straftaten oder für Anträge auf gerichtliches Einschreiten zum Schutz von Minderjährigen oder entmündigten Personen sowie für die Durchführung von Ermittlungs- oder Gerichtstätigkeiten, für welche die Anwesenheit der vorgeladenen. Person erforderlich ist, gestattet wird.
Tradotto da: Sara Bazzani, Giulia Canavesi, Ariel Cavazzini, Francesca Cianciosi, Leonardo Cossu, Gaia Curioni, Viola Gashi, Anna Letzner, Victoria Picchietti, Lucrezia Rocchini, Giulia Sartiani e Chiara Sugherelli della 5F Linguistico dell’Istituto Russell-Newton